Prüfung einer Pflicht zum Nachweis der Lohngleichheit für subventionierte Einheiten
Inhalt
Die Prüfung im Bereich der Subventionen soll sich an bestehende Instrumente im öffentlichen Beschaffungsrecht anlehnen (Prüfung der Lohngleichheit und Pflicht zur Einreichung einer Selbstdeklaration zur Einhaltung der Lohngleichheit). Konkret soll geprüft werden, inwieweit die Pflicht zur Prüfung der Einhaltung der Lohngleichheit und damit verbundene Kontrollen auf Unternehmen, die Bundessubventionen erhalten, ausgehnt werden können und welche subventionierten Unternehmen einer solchen Massnahme unterstellt werden könnten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von EFV und EBG prüft Umsetzungsvarianten und unterbreitet dem Bundesrat bis Ende 2023 ein Aussprachepapier zum weiteren Vorgehen.
Ziel
Prüfung der Ausweitung einer Pflicht zum Nachweis der Lohngleichheit für subventionierte Unternehmen auf der Basis einer Analyse von Umsetzungsmöglichkeiten bis Ende 2023
Federführend
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Partner/-innen
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Weniger als ein Viertel der Bundessubventionen entfällt auf Endempfängerinnen und Endempfänger, bei denen Lohngleichheitsanalysen möglich wären. Ein Teil dieser Unternehmen und Organisationen ist zudem bereits durch die Lohngleichheitsanalysen gemäss GlG erfasst oder muss Lohngleichheitsanalysen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts erbringen. Der Bundesrat hat deshalb im August 2024 beschlossen, auf eine Ausweitung der Lohngleichheitsanalysen zu verzichten. Der Kreis der unterstellten Unternehmen würde mit der Ausweitung nur marginal erweitert. Zudem wurde mit der bestehenden Regelung im GlG ein wichtiges Ziel - die Sensibilisierung - bereits erreicht.
Meilensteine / Zeitplan
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Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
GlG oder SuG
Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor ist beseitigt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Wo zweckmässig werden auch kantonale Massnahmen im Bereich Lohngleichheit und Subventionen untersucht.