Massnahme 1.1.1.3

Prüfung einer Pflicht zum Nachweis der Lohngleichheit für subventionierte Einheiten

1.1.1.3. Der Bundesrat prüft für subventionierte Einheiten die Einführung einer Pflicht zum Nachweis der Lohngleichheit und von Kontrollen ihrer Lohnpraxis.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Prüfung im Bereich der Subventionen soll sich an bestehende Instrumente im öffentlichen Beschaffungsrecht anlehnen (Prüfung der Lohngleichheit und Pflicht zur Einreichung einer Selbstdeklaration zur Einhaltung der Lohngleichheit). Konkret soll geprüft werden, inwieweit die Pflicht zur Prüfung der Einhaltung der Lohngleichheit und damit verbundene Kontrollen auf Unternehmen, die Bundessubventionen erhalten, ausgehnt werden können und welche subventionierten Unternehmen einer solchen Massnahme unterstellt werden könnten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von EFV und EBG prüft Umsetzungsvarianten und unterbreitet dem Bundesrat bis Ende 2023 ein Aussprachepapier zum weiteren Vorgehen.

Ziel

Prüfung der Ausweitung einer Pflicht zum Nachweis der Lohngleichheit für subventionierte Unternehmen auf der Basis einer Analyse von Umsetzungsmöglichkeiten bis Ende 2023

Federführend

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Partner/-innen

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang 2024 über Varianten zum weiteren Vorgehen entscheiden. In die Entscheidfindung sollen auch die Erfahrungen von Kantonen und Gemeinden zu Lohngleichheitsanalysen bei subventionierten Unternehmen einfliessen. Eine entsprechende Studie wurde durchgeführt. 

Meilensteine / Zeitplan

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Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

GlG oder SuG

Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor ist beseitigt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Wo zweckmässig werden auch kantonale Massnahmen im Bereich Lohngleichheit und Subventionen untersucht.