Massnahme 1.1.1.2

Lohngleichheitskontrollen bei kleinen und mittleren Anbieterinnen im öffentlichen Beschaffungswesen

1.1.1.2. Im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes führt das EBG im Auf-trag der Vergabestellen Kontrollen über die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei kleinen und mittleren Anbieterinnen durch.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Im Auftrag der dem BöB unterstellten Auftraggeber führt das EBG stichprobenartige Kontrollen der Lohngleichheit bei Anbieterinnen durch.
Der Bund legt im Budget mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan fest, wie viele Kontrollen pro Jahr durchgeführt werden sollen.
Das EBG führt Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip durch. Es zieht deshalb externe Expertinnen und Experten im Bereich der Lohngleichheit bei.

Ziel

Damit sollen soziale Errungenschaften gesichert, der Arbeitsfrieden gewahrt und unerwünschte sozialpolitische Auswirkungen sowie Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben respektiert, soll nicht benachteiligt werden gegenüber jenen, die dies nicht tun. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Arbeitgebenden, welche die Lohngleichheit respektieren, sollen vermieden werden.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Konferenz der Bundesbeschaffungen (KBB)
Dem BöB unterstellte Auftraggeberinnen und Auftraggeber
Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKGB)

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

30 neue Kontrollen pro Jahr bei öffentlichen Aufträgen


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung
Art. 12 Abs. 1, Art. 44, Art. 45 BöB
Art. 4 Abs. 1 VöB

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

30 neue Kontrollen pro Jahr bei öffentlichen Aufträgen

Weitere Grundlagen

Richtlinie Kontrollen der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor ist beseitigt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Mehrere Kantone und Städte führen Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen und bei Subventionen durch.
Es wurde eine Vereinbarung ausgearbeitet, um Doppelspurigkeiten bei den Kontrollen zu vermeiden.