Lohngleichheitskontrollen bei kleinen und mittleren Anbieterinnen im öffentlichen Beschaffungswesen
Inhalt
Im Auftrag der dem BöB unterstellten Auftraggeber führt das EBG stichprobenartige Kontrollen der Lohngleichheit bei Anbieterinnen durch.
Der Bund legt im Budget mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan fest, wie viele Kontrollen pro Jahr durchgeführt werden sollen.
Das EBG führt Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip durch. Es zieht deshalb externe Expertinnen und Experten im Bereich der Lohngleichheit bei.
Ziel
Damit sollen soziale Errungenschaften gesichert, der Arbeitsfrieden gewahrt und unerwünschte sozialpolitische Auswirkungen sowie Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben respektiert, soll nicht benachteiligt werden gegenüber jenen, die dies nicht tun. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Arbeitgebenden, welche die Lohngleichheit respektieren, sollen vermieden werden.
Federführend
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
Konferenz der Bundesbeschaffungen (KBB)
Dem BöB unterstellte Auftraggeberinnen und Auftraggeber
Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKGB)
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
2025 werden 30 neue Kontrollen durchgeführt.
Meilensteine / Zeitplan
30 neue Kontrollen pro Jahr bei öffentlichen Aufträgen
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung
Art. 12 Abs. 1, Art. 44, Art. 45 BöB
Art. 4 Abs. 1 VöB
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
30 neue Kontrollen pro Jahr bei öffentlichen Aufträgen
Weitere Grundlagen
Richtlinie Kontrollen der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes
Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor ist beseitigt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Mehrere Kantone und Städte führen Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen und bei Subventionen durch.
Es wurde eine Vereinbarung ausgearbeitet, um Doppelspurigkeiten bei den Kontrollen zu vermeiden.